In der VA-Sitzung am 09. Oktober 2023 wurde der Politik auf Nachfrage mitgeteilt, dass es eine fixe Obergrenze bzgl. einer Kinderanzahl an Grundschulen gibt. Eine Prognose, die der Politik im Rahmen einer Planung neuer Ganztagsschulen vorgestellt wurde, hat aufgezeigt, dass die Schülerzahl bereits in ein paar Jahren über dieser Obergrenze liegen wird. Weitere Effekte, die zur Steigerung der Schülerzahlen führen werden, sind dabei noch nicht berücksichtigt – wie zum Beispiel die Planung neuer Baugebiete in Borsum und Hönnersum.

Der Rat der Gemeinde Harsum hat sich in seiner Sitzung am 30.06.2022 dafür ausgesprochen, möglichst zügig die Voraussetzungen für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung an den vorhandenen Standorten der Grundschulen Borsumer Kaspel und Harsum zu schaffen. Dabei ging er davon aus, dass der Bund und das Land Niedersachen die notwendigen Investitionen in dem erforderlichen Umfang mitfinanzieren. Zur Vorbereitung der entsprechenden Planungen für die beiden Grundschulstandorte hat der Rat die Verwaltung gebeten, auf dieser Basis die notwendigen baulichen Maßnahmen zu prüfen und diese vorab mit dem Grundschulen und den Ratsgremien abzustimmen. Zudem ging er davon aus, dass der zeitliche Umfang der derzeitigen Schulkindbetreuung auch nach der Einführung der Ganztagsschule erhalten bleibt und dementsprechend in die Planungen einbezogen wird.

Maßgebend für diese Entscheidung war unter anderem, dass im Hinblick auf die Schülerzahlen eine einzige Grundschule für die Gemeinde Harsum nicht in Betracht kam. Der Aspekt der Höchstgrenze für Schülerzahlen an Grundschulen kam bereits in der VA-Sitzung am 28.03.2022 auf. In dem Protokoll dieser Sitzung ist der Aspekt nicht zu erkennen. Aufgrund der Wichtigkeit dieses Aspekts ist er durch das Protokoll der VA-Sitzung vom 21.04.2022 noch einmal protokolliert worden. Eine Klärung durch die Verwaltung erfolge jedoch erst im Oktober 2023. Und die vorgelegte Studie berücksichtigte diesen Aspekt nicht, obwohl darin eine Prognose enthalten war, dass die Schülerzahl in den kommenden Jahren schon über die damals diskutierte Höchstgrenze steigen wird.

Zudem war deutlich gemacht worden, dass die weitere Prüfung sich auf die baulichen Maßnahmen erstrecken sollte, die für den Ganztagsschulbetrieb geboten und finanzierbar sind. Rechtlich bindende Vorgaben für die Schaffung der Räume sind nicht gegeben.

Von den beiden Grundschulen wurde der Bedarf näher begründet. Zunächst in der Sitzung des Schulausschusses am 08.03.2022 mit dem zusätzlichen Raumbedarf von jeweils ca. 1000 qm für jede Grundschule, später durch eine differenzierte Darstellung des jeweiligen Raumbedarfs.

Die nunmehr vorgelegte Studie über die zukünftigen Entwicklungsoptionen wird diesen Rahmenbedingungen nicht gerecht. Sie favorisiert den Neubau einer einzigen neuen Grundschule für die gesamte Gemeinde Harsum. Sie lässt dabei unberücksichtigt, dass die der Gemeinde Harsum bestätigten rechtlichen Vorgaben für die Größe einer Grundschule eine solche Variante aufgrund der vorgegebenen Zahl der Züge (höchstens 4) einschließlich der dafür vorgegebenen Schülerzahlen nicht zulässt (vgl. Verordnung für die Organisation der allgemein bildenden Schulen). Im Übrigen geht die Studie für die weiteren Alternativen von zusätzlich notwendigen Flächen und Kosten aus, die deutlich über den Rahmen hinausgehen, der für die Gemeinde Harsum finanzierbar ist. Die Studie ist deshalb als Grundlage für die zu treffende Entscheidung nicht geeignet.

Aus den benannten Gründen gehen wir davon aus, dass die Planung nur einer Grundschule in der Gemeinde Harsum nun auch für die Verwaltung nicht mehr in Frage kommt.

Die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis für Borsum – Die Unabhängigen halten es daher nach wie vor für erforderlich, unverzüglich eine räumlich angemessene und finanzierbare Lösung für die Einführung der Ganztagsgrundschulen in Borsum und Harsum zu erarbeiten. Dringend klärungsbedürftig ist ferner der Umfang der Fördermittel des Bundes und des Landes.

Dazu folgender Beschlussvorschlag für die nächste VA-Sitzung:

Die Verwaltung wird beauftragt, fortan gemeinsam mit der Politik und den weiteren Beteiligten unter Beibehaltung von zwei Grundschulstandorten das Konzept der Ganztagsgrundschule umzusetzen.

Zu diesem Zweck wird die Verwaltung beauftragt, für eine neue Studie Angebote von mehreren in Betracht kommenden Planungsbüros und von der GKHI einzuholen. Auf dieser Basis ist dann eine Vergabeentscheidung zu treffen.

Wie von der Politik in der VA-Sitzung am 09. Oktober 2023 bereits angeregt wird die Verwaltung außerdem beauftragt, für das Thema Ganztagsgrundschule ein Beratungskonzept zu erstellen. Teil des Konzeptes muss von Beginn an auch die Schulkindbetreuung und das Ganztagsschulkonzept (offen, vollgebunden oder teilgebunden) sein. Durch das Beratungskonzept muss der Politik ersichtlich werden:

  1. Bis wann welche Entscheidungen getroffen werden sollen (z.B. gegliedert nach Leistungsphasen).
  2. Welche Infos der Politik für das Beraten und das Treffen der Entscheidungen zur Verfügung gestellt werden.
  3. Welche Stakeholder in den jeweiligen Phasen der Beratung zu beteiligen sind (z.B. Verwaltung, Politik, Elternvertreter, Vertreter der Schulen, ggfs. Weitere …)
  4. Ergänzung zum Thema Fördermittel (Anfrage bereits gestellt) à Die Verwaltung wird beauftragt nach Co-Finanzierungen zu recherchieren. Gibt es z.B. Projekte für eine „Zukunftsschule“, Pilotprojekte, Klimaprojekte, etc.!?, auf die für uns als Gemeinde Harsum bewerben können?

 

 

Zudem verweisen wir in diesem Zusammenhang auf die Anfrage der CDU-Fraktion vom 28.09.2023. Die Frage Nummer 1 ist geklärt (Antwort in der VA-Sitzung vom 9. Oktober 2023 zu der bestehenden Höchstgrenze für Schülerzahlen in Grundschulen) und der Antrag, der in Frage Nummer 2 gestellt wurde (Erweiterung der vorgelegten Studie um eine Variante), ist mit diesem vorliegenden Antrag hinfällig. Aus der Anfrage der CDU-Fraktion vom 28.09.2023 verbleiben die folgenden Punkte:

  1. Nach welchen Standards/Regularien wurden die Planungen vorgenommen? Wurden alle Planungen nach denselben Standards/Regularien vorgenommen?
    1. Welche Teile der Planungen (vor allem der geplanten Flächen) basieren auf welchen Regelungen oder sind bei den Planungen zum Beispiel Wünsche der Schulen berücksichtigt worden?
    2. Welche Teile der Planungen sind für den Ganztagsschulbetrieb vorgeschrieben oder zwingend erforderlich?
    3. Ist in der Planung vorgesehen, bestimmte Bereiche zu unterschiedlichen Zwecken zu verwenden? Z.B. Pausenhalle = Mensa?
  2. Was passiert, wenn wir bis 2026 keinen Ganztagsschulbetrieb vorweisen können? Müssen wir zum Beispiel mit Strafzahlungen rechnen?
  3. Welche Förderungen können wir erwarten? Zum Beispiel vom Land und/oder vom Bund?
  4. Wie setzen andere Kommunen die Ganztagsschulen um? Wird überall eine Mensa gebaut? Entstehen überall entsprechend viele Differenzierungsräume? Wird für jeden Schüler im Durchschnitt dieselbe Fläche gebaut?

 

  1. Oktober 2023

Gez.                                                                Gez.

Johannes Knöchelmann                                    Josef Stuke

Vorsitzender der CDU-Fraktion                        Vorsitzender der Fraktion Bündnis für Borsum