Sehr geehrter Herr Litfin,

die CDU-Fraktion und die Fraktion „Bündnis für Borsum! – Die Unabhängigen in der Gemeinde Harsum“ beantragen hiermit, das Thema „Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in den Grundschulen Borsumer Kaspel und Harsum“ auf die Tagesordnungen der Sitzungen des Verwaltungsausschusses am 27.06.2022 und des Gemeinderates am 30.06.2022 zu nehmen.

Wir beantragen, nach der Vorbereitung im Verwaltungsausschuss folgenden Ratsbeschluss zu fassen:

Der Rat der Gemeinde Harsum spricht sich dafür aus, möglichst zügig die Voraussetzungen für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung an den vorhandenen Standorten der Grundschulen Borsumer Kaspel und Harsum zu schaffen. Dabei geht er davon aus, dass der Bund und das Land Niedersachsen die notwendigen Investitionen in Borsum und in Harsum in dem erforderlichen Umfang mitfinanzieren und das Land Niedersachsen die benötigten Lehrkräfte zur Verfügung stellt. Zur Vorbereitung der entsprechenden Planungen für die beiden Grundschulstandorte bittet der Rat die Verwaltung, auf dieser Basis die notwendigen baulichen Maßnahmen zu prüfen und diese vorab mit den Grundschulen und den Ratsgremien abzustimmen. Der Rat geht davon aus, dass der zeitliche Umfang der derzeitigen Schulkindbetreuung auch nach der Einführung der Ganztagsbetreuung erhalten bleibt und dementsprechend in die Planungen einbezogen wird.

Begründung:

Der Rat der Gemeinde hat ein großes Interesse daran, die Grundschulstandorte in Borsum und Harsum mit dem Ziel einer Ganztagsbetreuung fortzuentwickeln und weiterhin attraktive Bedingungen für Familien mit Kindern in der Gemeinde Harsum anzubieten. Beide Grundschulen haben sowohl von der Zahl der Schülerinnen und Schüler als auch von den organisatorischen Rahmenbedingungen beste Voraussetzungen für die Zukunft. Sie verfügen nicht nur über eine gute Lage, sondern auch über Sporthallen und ausreichende Freiflächen (Schulhöfe, Spiel- bzw. Sportplatzflächen). Zusätzlich steht in Harsum eine Schwimmhalle zur Verfügung. Im näheren Umfeld befinden sich zudem Kindertagesstätten, die in Borsum ergänzt werden sollen. Auch für die weitere Entwicklung von Baugebieten in allen Ortschaften der Gemeinde Harsum bieten sie ausreichendes Potenzial. Denn die für Grundschulen vorgesehene Obergrenze für Schülerinnen und Schüler befindet sich mit 416 nicht allzu weit von der aktuellen Anzahl an Grundschülerinnen und Grundschülern in der Gemeinde Harsum entfernt. Die Nähe der Dörfer zu den Grundschulen führt dazu, dass nicht nur in Borsum und Harsum, sondern auch in den weiteren Dörfern ein Anreiz für den Zuzug von Familien mit Kindern gegeben ist. Dem grundlegenden Ziel „Kurze Beine, kurze Wege“ soll weiterhin Vorrang eingeräumt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Johannes Knöchelmann (Vorsitzender der CDU-Fraktion)

 

Josef Stuke (Vorsitzender der Fraktion Bündnis für Borsum!)