Die lfd. Nr. III c) der Anlage gem. § 4 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

„c) für die Stellung von Brandsicherheitswachen für Veranstaltungen in der Trägerschaft von als gemeinnützig anerkannten Vereinen und Verbänden, die ihren Sitz im Gemeindegebiet Harsum haben, wird keine Gebühr erhoben.“ (Quelle: Gemeinde Harsum)